Ab heute Tempo 30 in der Alten Bahnhofstraße, OT Dorndorf
Verkehrsrechtliche Anordnung für den Straßenbereich
Alte Bahnhofstraße, OT Dorndorf, gemäß § 45 der StVO
Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit wurde durch die Gemeindeverwaltung der Straßenbereich Alte Bahnhofstraße im Ortsteil Dorndorf eine neu- bzw. Zusatzbeschilderung beantragt und durch die Straßenverkehrsbehörde gem. § 45 Abs. 1 bis 3 StVO angeordnet.
Für die Straße „Alte Bahnhofstraße“, OT Dorndorf,
gilt daher ab Montag, 09.09.2019,
eine Zonen- Geschwindigkeitsbeschränkung mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von
30 km/h
gekennzeichnet durch das VZ 274_1-40 und 2744_2
(Beginn/ Ende).
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung und wünschen allzeit „Gute Fahrt“.
gez.
Ingo Jendrusiak
Bürgermeister
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