Ab heute Tempo 30 in der Alten Bahnhofstraße, OT Dorndorf

Krayenberggemeinde, den 09. 09. 2019

Verkehrsrechtliche Anordnung für den Straßenbereich

Alte Bahnhofstraße, OT Dorndorf, gemäß § 45 der StVO

 

Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit wurde durch die Gemeindeverwaltung der Straßenbereich Alte Bahnhofstraße im Ortsteil Dorndorf eine neu- bzw. Zusatzbeschilderung beantragt und durch die Straßenverkehrsbehörde gem. § 45 Abs. 1 bis 3 StVO angeordnet.

 

Für die Straße „Alte Bahnhofstraße“, OT Dorndorf,

gilt daher ab Montag, 09.09.2019,

eine Zonen- Geschwindigkeitsbeschränkung mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von

30 km/h

gekennzeichnet durch das VZ 274_1-40 und 2744_2

(Beginn/ Ende).

 

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung und wünschen allzeit „Gute Fahrt“.

 

gez.

Ingo Jendrusiak

Bürgermeister

 

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