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Rückschnitt von Ästen und Bäumen - Bäume, Sträucher und Hecken dürfen nicht in Gehwege ragen

Krayenberggemeinde, den 23. 01. 2020

Was den einen freut, kann bekanntlich des anderen Leid sein! Während sich so mancher Gartenbesitzer über prächtige Hecken und Büsche vor der Haustür freut, ärgern sich wiederum andere über die unliebsame Bekanntschaft mit weit ausladenden Zweigen, die auf Gehwege und Fahrbahnen ragen.

Zu weit in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragende Zweige haben zur Folge, dass der vorhandene Verkehrsraum nicht in sicherer Weise genutzt werden kann.

Fußgänger und Radfahrer haben Mühe, unter dem überhängenden Geäst hindurchzukommen, bei Dunkelheit besteht zudem Verletzungsgefahr.

Grundstückseigentümer müssen dafür sorgen, dass Bäume, Sträucher und Hecken auf privaten Grundstücken die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigen.

 

Die Gemeindeverwaltung macht Sie darauf aufmerksam, dass nach § 18 der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 09.12.2019 der Gemeinde Krayenberggemeinde, der Verkehrsraum über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m, über den Fahrbahnen bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m stets freizuhalten ist.

 

Alle Grundstücksbesitzer werden daher gebeten, den Zustand ihrer Einfriedung zu überprüfen und falls notwendig, einen Rückschnitt der Hecken, Büsche und Bäume vorzunehmen.

 

Bitte beachten Sie: Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze laut Bundesnaturschutzgesetz zwar nicht radikal zurückgeschnitten werden. Sobald die sprießenden Triebe aber in den Verkehrsraum hineinreichen, müssen sie entfernt werden. Auch ist darauf zu achten, dass Hausnummern, Straßenschilder und Straßenlampen gut sichtbar sind und Parkbuchten frei bleiben. Wer nicht selbst zum schweren Gerät greifen kann, sollte einen Dienstleister in Anspruch nehmen oder auf Nachbarschaftshilfe setzen.

 

Abgabe Grünabfälle: Bürgerinnen und Bürger des Wartburgkreises können die Grünabfälle ganzjährig, von Mo. - Fr.: 08:00 - 16:00 Uhr, in der Grüngutannahmestelle Merkers (im Gewerbegebiet), Wertstoffhof Merkers, Planstraße C, 36460 Krayenberggemeinde, (pro Anlieferung bis zu zwei Kubikmeter) kostenfrei entsorgen!

 

Bei Fragen wenden Sie sich an gerne an die Gemeindeverwaltung, Frau Steffens, Telefon: 036963-23732 oder per E-Mail: info@krayenberggemeinde.de