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Hinweis für Veranstalter von öffentlichen Festen und Veranstaltungen

Krayenberggemeinde, den 23. 01. 2020

Öffentliche Feste und Veranstaltungen bereichern das kulturelle Leben unserer Gemeinde und fördern das gesellschaftliche Miteinander der Bevölkerung. Sie sind wichtiger Bestandteil des gemeinschaftlichen Lebens. Sie dienen der Unterhaltung, Belustigung, Zerstreuung oder Entspannung der Besucher.

Öffentlich ist eine Vergnügung, wenn jedermann Zutritt haben kann, sei es auch unter gewissen Bedingungen (z. B. durch Entrichtung eines Eintrittsgeldes).

 

Der Veranstalter hat den Schutz der Veranstaltungsteilnehmer vor Gefahren für Leben oder Gesundheit sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

 

Bei der Vorbereitung Ihrer Veranstaltung sind von Ihnen unter anderem die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:

  • Sicherheit und Ordnung (Sicherheitsdienst, Sauberkeit, Lärm), Brand- und Katastrophenschutz (Polizei, Notarzt, Feuerwehr- Brandwache), Baurecht, Gewerberecht (Kurzzeitgestattung- Schankerlaubnis, Sachgerechter Umgang mit Lebensmitteln, Sperrzeit), Werbung/Plakatierung, Inanspruchnahme öffentlicher Flächen, Jugendschutz, Nichtraucherschutz, Gesundheitsschutz und Haus- und Haftungsrecht und die Anmeldung bei der GEMA.

 

Eine öffentliche Veranstaltung ist entsprechend des § 42 Ordnungsbehördengesetz rechtzeitig, spätestens jedoch zwei Wochen vor Beginn beim Ordnungsamt der Gemeinde Krayenberggemeinde anzuzeigen!

Anzeigepflichtig sind alle öffentlichen Vergnügen (auch in Gaststätten), z. B.:

  • Tanzveranstaltungen, Rock-, Pop- und sonstige Musikveranstaltungen, Straßen-, Saison-, Turn- oder Volksfeste, Kirmesfeiern, öffentliche Schülerpartys, öffentliche Sportveranstaltungen jeder Art, Showdarbietungen aller Art, Feuerwerke, öffentliche Glücksspiele, Lotterien, Tombolas u. ä.

 

Bei der Wahl des Veranstaltungsortes ist bei öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, zu beachten, dass besondere Vorkehrungen bzw. Maßnahmen erforderlich (Sperrungen, Umleitungen, Ausweisung von Parkplätzen, sonst. Verkehrsregelungen) sein können.

Zudem sollte auch an die Anlieger gedacht werden, sowohl hinsichtlich eventuell zu erwartender Lärmbeeinträchtigungen oder Sperrungen.

Es empfiehlt sich in jedem Fall, von Seiten des Veranstalters rechtzeitig mit den betroffenen Anwohnern Kontakt aufzunehmen.

 

Sollten Sie noch auf der Suche nach einem Veranstaltungsort sein, fragen Sie gerne unsere Objekte in der Krayenberggemeinde an. Eine Übersicht finden Sie hier, bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Hartung Telefon: 036963-23741; E-Mail: .

 

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Hinweisen die Planung und Durchführung Ihrer Veranstaltung etwas erleichtert zu haben und wünschen Ihnen für Ihr Fest viel Erfolg und eine gute Resonanz.

 

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an gerne an die Gemeindeverwaltung, Frau B. Müller, Telefon: 036963-23737 oder per E-Mail: