Gebäudeenergiegesetz

Krayenberggemeinde, den 09. 11. 2020

Die Verbraucherzentrale Thüringen informiert:

 

Ab dem 01. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es führ tdie energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen. Mit dem GEG werden die Regeln zur Energieeffizienz von Gebäuden und zur Nutzung von erneuerbaren Energien aufeinander abgestimmt.

 

Folgende 5 Regelungen sollten Verbraucher kennen:

1. Erneuerbare Energien in Neubauten werden zur Pflicht.

2. Ineffiziente Heizungen sind mehr zulässig.

3. Bei Sanierung oder Hauskauf besteht die Pflicht zu einer kostenlosen Energieberatung.

4. Ergänzende Vorschriften zu Energieausweisen

5. Staatliche Förderung für erneuerbare Energien und effiziente Energienutzung sind nun gesetzlich verankert.