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Meldefrist für PV-Anlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke

Krayenberggemeinde, den 12. 01. 2021

Am 31. Januar 2021 läuft für Verbraucher die Frist ab, ältere Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke im Marktstammdatenregister anzumelden. Die Registrierung funktioniert kostenlos über ein Online Portal. Ohne Anmeldung erhalten Anlageneigentümer keine Einspeisevergütung mehr und riskieren ein Bußgeld.

 

So funktioniert die Registrierung:

Betreiber einer Photovoltaikanlage oder eines BHKW können die Registrierung online auf der Seite www.marktstammdatenregister.de vornehmen. Die kostenlose Registrierung ist sowohl für den Anlagenbetreiben selbst wie auch für jede Anlage erforderlich. Auch Batteriespeichen, die häufig in Verbindung mit Photovoltaikanlagen betrieben werden, müssen registriert werden. Die Registrierung erfolgt in drei Stufen:

1. Registrierung des Benutzers des Marktstammdatenregisters

2. Registrierung des Anlagenbetreibers

3. Registrierung der Anlagen

Für die komplette Registrierung werden Adress- und Kontaktdaten, ein E-Mail-Adresse und das Geburtsdatum benötigt. Zur Anlagen selbst müssen Anlagenbetreiber Angaben zum Standort, zum Datum der Inbetriebnahme und zu technischen Merkmalen sowie zum Netzbetreiber machen. Am Ende der Registrierung erhalten Verbraucher eine Meldebescheinigung. Personenbezogene und vertrauliche Daten sind später nicht öffentlich einsehbar.

 

Weitere Fragen zum Marktstammdatenregister, zu Ihrer Photovoltaikanlage, Ihrem Blockheizkraftwerk oder Ihrem Batteriespeicher beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen. Termine können telefonisch unter

0800 809 802 400   oder unter   0361 555 140 vereinbart werden