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Die Verbraucherzentrale Thüringen informiert: Strom für die Wärmepumpe: So finden Sie den besten Tarif

Krayenberggemeinde, den 14. 02. 2024

Die Verbraucherzentrale Thüringen informiert:

 

Für Wärmepumpenheizungen gibt es spezielle Stromtarife, die günstiger sind als normaler Haushaltsstrom. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, welche Besonderheiten hierbei zu beachten sind und wie Tarifsuchende den passenden Vertrag finden.

 

Der Anbieterwechsel beim Wärmepumpenstrom funktioniert im Prinzip genauso wie beim Haushaltsstrom. Allerdings benötigen Wechselwillige für die Suche in den Tarifportalen einige zusätzliche Informationen.


„Der Stromverbrauch der Wärmepumpe wird in der Regel mit einem eigenen Zähler, getrennt vom Haushaltsstrom gemessen. Es gibt aber sowohl Eintarif- als auch Zweitarifzähler. Hier müssen Sie beim Wechsel auf jeden Fall die richtige Angabe machen. Wer bereits eine Rechnung für den Wärmepumpenstrom hat, findet diese Angabe auch dort“, sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der
Verbraucherzentrale Thüringen.


Bei der Angabe des Jahresverbrauchs wird auf Tarifportalen immer der Stromverbrauch für ein ganzes Jahr benötigt, da der Bedarf je nach Jahreszeit stark schwankt.


Auf kurze Kündigungsfrist achten
Für die Tarifsuche gelten die gleichen Tipps wie beim Tarifvergleich für Haushaltsstrom: Empfehlenswert ist eine maximale Laufzeit von zwölf Monaten und eine möglichst kurze Kündigungsfrist.


Eine Besonderheit bei Wärmepumpenstrom ist, dass nicht nur die Postleitzahl, sondern die genaue Adresse darüber entscheidet, ob eine Belieferung mit Heizstrom möglich ist. Die Auskunft des Online-Rechners kann an dieser Stelle also falsch sein. „Lassen Sie sich von den Anbietern, die in die engere Auswahl
kommen, ein persönliches Angebot machen“, rät Ramona Ballod.

 

Außerdem geben Vergleichsplattformen nicht immer die korrekten Konditionen für Wärmepumpenstrom des örtlichen Grundversorgers an. Wechselwillige sollten daher direkt auf der Internetseite des Grundversorgers prüfen, ob es einen entsprechenden Tarif gibt oder diesen telefonisch erfragen.

 

Ausnahme bei geringem Stromverbrauch
Bei geringem Stromverbrauch der Wärmepumpe lohnt sich ein eigener Wärmepumpenzähler nicht. Vor allem bei einem Verbrauch zwischen 3000 und 5000 Kilowattstunden kann es günstiger sein, den Wärmepumpenstrom zusammen mit dem Haushaltsstrom über den normalen Stromzähler
abzurechnen. Der Arbeitspreis für Haushaltsstrom ist zwar höher als bei Heizstrom, dafür entfällt der Grundpreis für den zusätzlichen Zähler.


Aber auch ohne einen eigenen Zähler gilt: Die Wärmepumpe muss beim Netzbetreiber angemeldet werden.
„Auch ein sogenannter dynamischer Stromtarif kann für Wärmepumpenbesitzer eine Option sein. Bei solchen Tarifen ändern sich die Preise für die Kilowattstunde Strom stündlich, parallel zu den Preisschwankungen an der Strombörse“, so Ramona Ballod.


Weitere Fragen zum Thema Wärmepumpenstrom sowie zu Heiztechnik allgemein beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter der Telefonnummer 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden.


Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.