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Statut des Jugendforums Wartburgkreis - Im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie Leben"

Krayenberggemeinde, den 01. 09. 2024

Das Integrationsmanagement des Wartburgkreises - Projektmanagement Partnerschaft für Demokratie "Denk bunt im Wartburgkreis" informiert:

 

Statut des Jugendforums Wartburgkreis Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben“

 

Das Jugendforum Wartburgkreis tritt ein für die Vernetzung von Jugendlichen und die Stärkung jugendlichen Engagements im Wartburgkreis und fördert Projekte von und für junge Menschen. Das Jugendforum wird von Jugendlichen organisiert und geleitet. Die Trägerschaft für das Jugendforum übernimmt die Naturfreundejugend Thüringen e.V. Über die Vergabe der Fördermittel an Projektträger*innen entscheidet das Jugendforum eigenständig. Das Jugendforum ist eine unparteiische Organisation von und für Jugendliche. Die Anerkennung demokratischer Grundstrukturen, Toleranz und Offenheit sind unsere Grundsätze.


Arbeitsweise
Das Jugendforum Wartburgkreis gliedert sich in
1. die offene Jugendgruppe,
2. regionale Jugendmeetings,
3. eine Vernetzungsplattform für Jugendvertreter*innen.
 

1. Die offene Jugendgruppe
In der offenen Jugendgruppe können alle jungen Menschen aus dem Wartburgkreis jederzeit teilnehmen, die im Jugendforum Wartburgkreis aktiv werden wollen. Eine digitale Teilnahme ist möglich. Sie trifft sich mindestens 1-mal im Monat.
2. regionale Jugendmeetings
Die regionalen Jugendmeetings finden jährlich mehrmals statt. Wo sie stattfinden, entscheidet sich entsprechend der aktuellen Bedarfe und Wünsche. Die regionalen Jugendmeetings sind offen für alle jungen Menschen aus dem Wartburgkreis. Eine
digitale Teilnahme ist möglich.
3. Eine Vernetzungsplattform für Jugendvertreter*innen Die Vernetzungsplattform wird als "Lückenbüßer" für eine nicht vorhandene offizielle Alternative seitens des Landkreises eingerichtet. Sobald eine Solche gegründet bzw. eingerichtet wird, wird die Vernetzungsplattform des Jugendforums hinfällig. Jede Schule, jedes Jugendhaus und jeder Jugendrelevante Verein entsendet eine*n Delegierte*n zu den Treffen der Vernetzungsplattform.


- Über Anträge an den Jugendfonds entscheidet zunächst die offene Jugendgruppe.
- Es sollte ein Gremium geben, das Sitzungen der offenen Jugendgruppe aber auch der anderen beiden Strukturen, wenn nötig      einberuft, Ansprechpartner für die Mitglieder und Antragstellenden ist, Anträge koordiniert und den Antragsverlauf für das 

   Jugendforum und den Trägerverein protokolliert. Es kontrolliert regelmäßig das E-Mail-Postfach, die Social- Media-Accounts  

   und das Postfach im Trägerverein auf eingegangene Anträge. Gibt es dieses Gremium nicht, übernimmt diese Funktion der  

   Trägerverein.

- Die Stimmabgabe für gestellte Anträge kann durch die Mitglieder auch über das Handy oder per E-Mail-Kontakt erfolgen.
- Anträge werden von der offenen Jugendgruppe nach maximal 4 Wochen bearbeitet.

- Antragstellende bekommen in diesem Zeitraum eine Rückmeldung. Anschließend werden die Fördermittel vom Trägerverein    

  bearbeitet.
- Bei Antragannahme wird je nach Möglichkeit durch die offene Jugendgruppe ein Mitglied ernannt, welches die Umsetzung des      Projektes begleitet.
- Bei einer Ablehnung eines Projektantrags verpflichtet sich die offene Jugendgruppe zu einer ausführlichen schriftlichen   

  Begründung der Ablehnung gegenüber den Antragsstellenden.
- Aufgabe des Trägerverein ist es, die finanzielle Bearbeitung der Projekte zu übernehmen und diese auf Rechtliches und   

  Genehmigungen hin zu prüfen.
- Die Mitglieder der offenen Jugendgruppe können dieses Statut mit einer einfachen Mehrheit jederzeit anpassen, sollten sich   

  dabei jedoch am „Rahmenleitbild der Thüringer Jugendforen“ orientieren.
- Mitglieder der offenen Jugendgruppe können jederzeit Anträge an den Jugendfonds stellen, diese sind auf einer Sitzung zu  

  behandeln und gelten mit einer einfachen Mehrheit an Fürstimmen als angenommen.
- Die Ergebnisse der Treffen werden per Protokoll festgehalten und immer zeitnah digital zur Verfügung gestellt.

   Richtlinien zur Antragsstellung für Projektfördermittel aus dem Jugendfonds
- Einen Antrag auf Projektförderung können Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 27 Jahren stellen. Dies gilt für 

  Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Wartburgkreis.
- Das Jugendforum fördert Projekte von und für Jugendliche. Das können sein:
- Veranstaltungen und Aktionen (z.B. Projekte zum Politikverständnis, zu Kultur, Natur und Umwelt, zu Multikulturalität oder   

   Kreativangebote)
- Fortbildungen für Jugendliche
- Honorare
- Sachkosten und Materialien
- Fahrtkosten bei Projekten
- Mietkosten für Technik, Veranstaltungsräume etc.
- Wir fördern nur Projekte, die dem Grundsatz von Demokratie und Toleranz entsprechen und keine kommerziellen Vorhaben.
- Jedes eingereichte Projekt wird vom Jugendforum mit Hilfe der Kriterien aus der Bewertungsmatrix bepunktet. Es müssen 

   mindestens 30 Punkte erreicht werden, um eine Förderung zu erhalten. Vorhaben die mit 30 bis 50 Punkten bewertet wurden,    können mit maximal 500 Euro unterstützt werden. Projekte, die über 50 Punkte erhalten haben, werden mit bis zu 1.000 Euro    gefördert. 68 Punkte können maximal erreicht werden.
- Dringlichkeitsanträge: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass Anträge in einem kürzeren Zeitraum als in den festgeschriebenen   4 Wochen behandelt und beschlossen werden.
- In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, Förderungen über die Maximalfördersumme von 1000€ pro Projekt zu   

   beschließen. Diese müssen mindestens 50 Punkte auf der Bewertungsskala erreichen und können nur mit einer 2/3-Mehrheit      durch die offene Jugendgruppe beschlossen werden.
- Der Antrag wird durch das digitale Formular, auf der Homepage der lokalen Partnerschaft für Demokratie gestellt.
- Die Antragsstellenden verpflichten sich zu einem Nachweis der Projektumsetzung, der Bildnachweise und einen kurzen 

  Abschlussbericht von mindestens 10 Sätzen beinhaltet. Eine Vorlage für einen Abschlussbericht wird auf Nachfrage gerne 

  bereitgestellt.