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ACHTUNG!! Änderungen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten zum 01. Mai 2025

Krayenberggemeinde, den 14. 04. 2025

Ab dem 1. Mai 2025 sind papierbasierte Passbilder für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente (Personalausweis, Reisepass) nicht mehr zugelassen.

 

In der Passverordnung wurde festgelegt, dass ab dem 1. Mai 2025 nur solche Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden dürfen, die entweder in der Behörde erstellt wurden oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden. Grund hierfür sind Erwägungen des Gesetz- und Verordnungsgebers, dass der Gefahr von gefälschten Lichtbildern in Ausweisdokumenten wirksam begegnet werden soll.

 

Alte Passbilder können Sie als Andenken aufbewahren oder - sofern für andere Zwecke noch hinreichen aktuell - für die Beantragung von Schwimm-, Angler oder sonstigen Ausweisdokumenten verwenden.

 

Auch im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Krayenberggemeinde werden Sie die Möglichkeit haben, das biometrische Lichtbild direkt vor Ort erstellen zu lassen.

 

Weitere Informationen zum Personalausweis erhalten Sie unter: www.personalausweisportal.de