Soforthilfe für Unternehmen und Selbstständige
Anträge für die Soforthilfe bis 30.000,-€ für Einzelunternehmer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen bis maximal 50 MA können bei der TAB VORAUSSICHTLICH ab Montag, d. 23.03.2020, 16:00 Uhr, gestellt werden. Die TAB warnt in diesem Zusammenhang vor aktuell kursierenden falschen Anträgen auf Soforthilfe - diese werden nicht von der Thüringer Aufbaubank angenommen! Bitte warten, bis offizielle Dokumente auf der TAB-Website zur Verfügung stehen.
Infos zur Soforthilfe
Aktuelle Info auf Bundesebene und zur Unterstützung Betroffener
Der Bund unterstützt ebenfalls und hat weitere Sofortmaßnahmen beschlossen, um die Wirtschaft zu stärken. Alles zusammen gefasst finden Sie hier:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894
Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein Tätigkeitsverbot einhalten muss und dadurch Verdienstausfall erleidet, kann gegebenenfalls Entschädigung beantragen:
https://www.thueringen.de/mam/th3/tlvwa/550/finale_merkblatt_ss_56_und_datenschutzaufklarung_vom
_12.12.2018-14_12_18-09_53_10.pdf
Der Wirtschaftsspiegel Thüringen hat eine Seite online gestellt, bei der alle wichtigen Informationen nochmal zusammengefasst sind: