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Kommunikationsregeln

 

Elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Krayenberggemeinde

Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Krayenberggemeinde nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an die Gemeindeverwaltung Krayenberggemeinde ist nur unter den folgenden Regelungen zulässig:

 

1. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation der Gemeindeverwaltung Krayenberggemeinde unter www.krayenberggemeinde.de publizierten E-Mail-Adressen.

 

2. Die Verwaltung nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation ausschließlich Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:

  • Adobe Acrobat (*.pdf)

  • Bilder (*.jpg, *.bmp, *.png)

     

Weitere Formate sind nur in Ansprache mit der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sogenannte Makros) verwendet werden.

 

3. Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können im Dateiumfang durch Komprimierungsprogramme verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Gemeindeverwaltung nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.

 

4. Um eine ordnungsgemäße Verarbeitung von elektronischen Dokumenten zu gewährleisten werden Nachrichten mit dem Anhang „winmail.dat“ nicht angenommen.

 

5. Die Gesamtgröße einer E-Mail inkl. aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von fünf Megabyte (MB) beschränkt.

 

6. Wenn Sie diese Zugangseröffnung nutzen, so sind Sie damit einverstanden, dass ihre E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, die als Viren klassifiziert worden sind, werden ungelesen gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation. Wird beim Versenden keine Virenprüfung mit einem aktuellen Virenprogramm durchgeführt, wird daher eine telefonische Rückfrage zum Eingang der Mail empfohlen. Bitte beachten Sie, dass die Übersendung per E-Mail/Internet grundsätzlich als unsicher eingestuft wird und Daten von Unbefugten zur Kenntnis genommen und auch verfälscht werden können. Schutzwürdige Daten sollten Sie deshalb auf dem normalen Postweg versenden. E-Mails, die in HTML-Form versendet werden und Skripte enthalten, werden ebenfalls abgewiesen, da damit verschiedene Aktionen unbemerkt ausgeführt werden können.

7. Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Gemeindeverwaltung davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

 

8. Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.

 

9. Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf Weiteres keine elektronische Übertragungsform zugelassen. Dies gilt auch für fristgebundene Anträge und Erklärungen.

 

10. Die Entgegennahme von Dokumenten mit elektronischer Signatur ist derzeit nicht möglich.

 

11. Verschlüsselte E-Mails oder Dateianhänge (Attachments) von E-Mails, die verschlüsselt worden oder mit einem Kennwort geschützt sind, werden nicht entgegengenommen. Bitte senden Sie der Gemeindeverwaltung keine elektronischen Nachrichten, deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt bzw. heruntergeladen werden muss. Diese Form der Nachrichten wird von der Gemeindeverwaltung aus Sicherheitsgründen nicht abgerufen.

 

Diese Bestimmungen gelten nur für die elektronische Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Krayenberggemeinde, nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden und Ämtern. Im Übrigen verweisen wir auf die weiteren Regelungen des § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) zur Elektronischen Kommunikation.