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Naturschutzgebiet am "Brühl von Merkers"

„Ausgedehnte Wiesen und wasserführende Gräben prägen das Bild der Auen­landschaft zwischen Tiefenort und Merkers im Wartburgkreis.“ So beschreibt das Landesverwaltungsamt Thüringen den Werra- und Landschaftsabschnitt und stellte ihn im Jahr 2014 mit der Bezeichnung „Brühl von Merkers“ unter Naturschutz.

 

Das Naturschutzgebiet ist durch amtliche Schilder gekennzeichnet. (©D. Schulz)Viele seltene Pflanzen und Tiere, welche auf der „Roten Liste“ geführt werden, sind dort heimisch. Neben bedrohten Arten wie beispielsweise Eisvogel und Wachtel­könig, sind dort auch wieder Biber und Fischotter beobachtbar. Besonders Wiesenbrüter fühlen sich in dieser naturnahen Auenlandschaft wohl und nutzen die saftigen Wiesen als Brut- und Rastplatz.

Mit einer Gesamtgröße von 175,6 Hektar schmiegt sich das Naturschutzgebiet an die südöstliche Seite des Krayenbergs und wird durch eine Eisenbahnstrecke im Südwesten sowie durch die Gemeinde Tiefenort im Osten begrenzt.

Mehrere gelbe Hinweisschilder mit einer Eule und der Aufschrift „Naturschutzgebiet“ wurden an den Grenzbereichen aufgestellt. Im Bundesnaturschutzgesetz ist verankert, dass Naturschutzgebiete (NSG) rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete sind, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Dabei tragen diese besonderen Landschaftsgebiete zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten bei.

 

Der Geltungsbereich der Thüringer Verordnung über das Naturschutzgebiet am Brühl von Merkers ist mit einer roten Schraffierung markiert. (©ANTARES, TLUG)

 

Aus diesem Grund müssen wir in diesen besonders geschützten Gebieten einige Einschränkungen in Kauf nehmen. Aus der Thüringer Verordnung über das Naturschutzgebiet „Brühl von Merkers“ geht ein allgemeines Verbot für alle Handlungen hervor, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, einer erheblichen oder nachhaltigen Störung oder Veränderung des Naturschutzgebietes sowie seiner Bestandteile führen können.

Weiterhin ist untersagt:

  • die Lebensbereiche der Tiere und Pflanzen zu stören,
  • Abfälle wegzuwerfen, abzulagern oder das Gebiet in anderer Weise zu verunreinigen,
  • Brut- oder Wohnstätten oder Gelege der Natur zu entnehmen oder zu beschädigen,
  • Tiere auszusetzen,
  • Ufergehölze zu roden, Totholz, Höhlenbäume und Horstbäume zu fällen, sowie Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen oder zu beschädigen,
  • das Gebiet außerhalb der vorhandenen Wege zu betreten oder mit Fahrzeugen zu befahren,
  • zu zelten, zu lagern und Feuer zu entfachen,
  • Hunde frei laufen zu lassen,
  • zu lärmen oder Tonwiedergabegeräte zu nutzen, die von außen wahrnehmbare Geräusche verursachen,
  • frei lebende Tiere zu stören oder zu beunruhigen, insbesondere durch Aufsuchen, Ton- und Lichtbildaufnahmen oder ähnliche Handlungen an ihren Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten

Ausnahmen sind im § 4 der Verordnung geregelt, welche sich vor allem an Nutzungsberechtigte wie beispielsweise Landwirte, Jäger und Angler sowie Grundeigentümer richten.

 

Der künstlich angelegte Storchenhorst wird seit vielen Jahren gut als Brutplatz angenommen! (©W. Fischer)Mit dem Naturschutzgebiet am „Brühl von Merkers“ wurde ein Biotop geschaffen, was sicherlich nicht nur für unsere Bevölkerung eine Bereicherung ist. Seit dem Jahr 2011 nisten jährlich Weißstörche in der Merkerser Werraaue. In den saftigen Wiesen gibt es genug Nahrung, um die Jungvögel zu versorgen. Frösche und Mäuse sind eine willkommene Speise. „Seitdem es den Storchenhorst gibt wurden dort mehr als ein Dutzend Junge groß gezogen“, sagt Werner Fischer aus Merkers, der maßgeblich an der Errichtung der künstlichen Nistanlage beteiligt war. Um den Störchen die Ansiedlung zu vereinfachen, baute der Merkerser eine stabile Nestplattform, welche er auf einem alten Strommast montierte.

Das Naturschutzgebiet bei Merkers ist ein positives Aushängeschild unserer Gemeinde, welches es zu erhalten und zu schützen gilt. Deshalb sei im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme dazu aufgerufen, sorgsam und verantwortungsbewusst mit der Natur umzugehen, um auch noch unseren Kindern zeigen zu können wie schön und idyllisch es in unserer Region ist.

 

Dominik Schulz