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Lärmkartierung 2022 - Beginn Lärmaktionsplanung 2024

Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten gemäß § 7 der 34. BImSchV gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Abschluss der Lärmkartierung 2022 / Beginn Lärmaktionsplanung 2024

 

Im Rahmen der europaweit vorgeschriebenen Lärmkartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Diese Kartierung wurde auch für die Gemeinde Krayenberggemeinde durchgeführt. Es ist vorgeschrieben, die Lärmkarten zu veröffentlichen.

Sie finden diese Lärmkarten ab sofort auf der Internetseite des TLUBN unter https://www.tlubn.thueringen.de/kd/ und Hinweise des TLUBN für die Gemeinden in Thüringen zur Lärmaktionsplanung der 4. Runde (2024) und LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung und auf der Homepage unserer Gemeinde unter: www.krayenberggemeinde.de

Die Bürger sind eingeladen, aktiv an der bevorstehenden Ausarbeitung eines Lärmaktionsplanes mitzuwirken.