Bekanntmachung Öffentliche Auslegung 3. Entwurf Flächennutzungsplan
Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB für den 3. Entwurf des Flächennutzungsplans der Krayenberggemeinde
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.06.2025 den 3. Entwurf des Flächennutzungsplans gebilligt und dessen Auslegung beschlossen. Der 3. Entwurf des Flächennutzungsplans mit Stand vom Juni 2025 bestehend aus:
wird im Zeitraum vom 04. August 2025 bis einschließlich 05. September 2025 im Internet unter
bzw. unter: https://www.krayenberggemeinde.de/Bauen&Wirtschaft/Bekanntmachung Öffentliche Auslegung 3. Entwurf des Flächennutzungsplan
veröffentlicht sowie zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung, OT Dorndorf, Bahnhofstraße 11, 36460 Krayenberggemeinde, vom 4. August 2025 bis einschließlich 5. September 2025, während der angegebenen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Vorzugsweise senden Sie Ihre Stellungnahme jedoch an . Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar und können eingesehen
werden:
A: Umweltbericht
Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2025 (3. Entwurf) zu den Belangen des Umweltschutzes und Ergebnissen der Umweltprüfung über die möglichen Auswirkungen des Flächennutzungsplan auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern; Aufnahme eines Maßnahmenpools (Kompensationsmaßnahmen) für künftige Eingriffsvorhaben.
B: Stellungnahmen: Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung
Die Informationen liegen in Form einer tabellarischen Übersicht aller Stellungnahmen zum Umgang mit den darin vorgebrachten Anregungen (einschließlich aller umweltrelevanten Informationen) vor. Die tabellarische Übersicht ist den Beteiligungsunterlagen zur Einsichtnahme beigefügt
Betroffene Schutzgüter | schlagwortartige Kurzcharakterisierung |
|---|---|
Landratsamt Wartburgkreis vom 03.12.20 (zum Entwurf), vom 23.03.22 (zum 2. Entwurf) | |
Wasser, Mensch, Fläche, Boden, Mensch | Berücksichtigung Hochwasserschutz; Flächenverbrauch (Innen- vor Außenentwicklung, Bodenfunktionen), Entsiegelung als Kompensation, Altlasten, Bodenschutz; |
ThüringenForst vom 23.10.20 (zum Entwurf), vom 07.03.22 (zum 2. Entwurf) | |
Biotope, Boden, Mensch | Aufforstungen, Waldabstand zu baulichen Anlagen; |
Thür. Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Fachbereich Archäologie vom 07.04.22 (zum 2. Entwurf) | |
Kulturgüter, Boden | Funde bei Bodeneingriffen; |
Thür. Landesverwaltungsamt vom 24.11.20 (zum Entwurf), vom 17.03.22 (zum 2. Entwurf) | |
Mensch, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft | Darstellung von Grünflächen, Ausweisung Bauflächen, Flächenverbrauch, Hochwasserschutz / Klimawandel, Immissionsschutz; Umweltprüfung und Umweltbericht, Schutzgüter, Monitoring, Eingriffs-Ausgleichs-Regelung, Kompensationsmaßnahmen; |
Thür. Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 04./19.11.20 (zum Entwurf), vom 03.03.22 (zum 2. Entwurf) | |
Boden, Fläche, Wasser, Mensch | keine Aufforstung landwirtschaftlicher Fläche, Flächenverbrauch, Hochwasserschutz, Erhaltung Arbeitsplätze; |
Thür. Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 22.11.20 (zum Entwurf), vom 21.03.22 (zum 2. Entwurf) | |
Wasser, Mensch, Boden | Gewässer-, Hochwasserschutz, Sicherheit Wohn-/Arbeitsbevölkerung, Erdfallgefahr, Geologie-/Wasser-/Grundwasser-/Bodenschutz, Rohstoffgewinnung; |
C: Gutachten lagen nicht vor
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Die nach § 4 Absatz 2 BauGB Beteiligten werden von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt und im gleichen Zeitraum um Stellungnahme gebeten.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Peter Neumann
Krayenberggemeinde, den 02.08.2025 Bürgermeister (Siegel)





